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28.3.2010 von Renate Miethner.
Gerade im Zusammenhang von Biotechnologien, insbesondere der „Gentechnik”, wird immer wieder der Ruf laut nach Beschränkung der Forschungstätigkeiten, wenn nicht gar nach einem völligen Verbot weiterer Forschungsbemühungen auf diesen Gebieten. Die Frage nach Grenzen des Zulässigen oder Erlaubten wird in den Raum gestellt, wobei erstaunlicherweise ungefragt bleibt, wer oder was denn da grundsätzlich und rechtmäßig Erlaubnis gewähren und Forschung gestatten oder untersagen könnte. Dabei erhält die Gentechnik häufig eine unerklärlicherweise zugewiesene Sonderstellung, die kaum einmal mehr auf ihre Angebrachtheit und Berechtigung geprüft wird.
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