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23.5.2008 von Renate Miethner.
Mit dem Jahreswechsel 2007/2008 traten die neuen Regelungen zum sogenannten Nichtraucherschutz in Kraft. Einige Bundesländer konnten bereits im Vorjahr erste Erfahrungen sammeln, andere haben noch eine Übergangsfrist, für alle aber gilt: in Zukunft ist das Rauchen in gastronomischen Betrieben und öffentlichen Gebäuden verboten. Eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht will hier Einhalt gebieten, denn die Gastronomen fürchten um ihre Umsätze. Die Lager sind gespalten. Wie auch immer die Richter entscheiden werden, oder welche Maßnahmen Rauchgegner und –befürworter noch ergreifen werden, fraglich ist in jedem Fall, inwiefern der Staat in einem solchen Fall tatsächlich regulativ eingreifen muss oder möglicherweise gar nicht darf.
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