Ego-Shooter im Kreuzfeuer

Neben gewaltlastigen Horrorfilmen und lautstarker Heavy-Metal-Musik (die vermutlich so manchen Volksvertreter schnell aus dem Büroschlaf im Parlamentsstuhl reißen würde und ihm deshalb so gefährlich vorkommt) ist es vor allem eine bestimmte Typologie von PC- und Konsolenspielen, die in der politischen Diskussion gerne zur bestimmenden Ursache von Fehlentwicklungen bei zur Gewalt neigenden Jugendlichen erklärt wird. Im Falle akuter Handlungsnot unter öffentlichem Druck wird deshalb regelmäßig ein generelles Verbot sogenannter „Ego-Shooter“ (in der bereits politisch instrumentalisierten Form mit dem Terminus „Killerspiele“ belegt) als Lösung auf den Plan gerufen – und man mag hinzufügen: über weite Strecken ohne Sinn und Verstand.

Sei es, dass pauschal von einer generell festzustellenden zunehmenden „Verrohung“ oder einer wachsenden Bereitschaft zu Gewalttätigkeit gesprochen wird, die meist speziell bei jungen Menschen oder Jugendlichen zu beobachten wäre, sei es, dass sogenannte Amokläufer breite Aufmerksamkeit auf sich ziehen – in jedem Fall mag man sich nur schwerlich des Eindrucks erwehren können, dass die Mehrheit derer, die in Gestalt einer Patentlösung schnell mal einen Zweig der Spieleindustrie erst zum gesellschaftlichen Buhmann machen und dann komplett lahm legen wollen, nicht einen Funken Einblick hat in dasjenige, wovon die Problematik eigentlich getragen ist.

Flaggen und Fahnen aus aller Welt bei flaggenparadies.de

Doch damit nicht genug, denn die Folgen sind bei konsequenter Denkungsweise viel umfangreicher als sich das so mancher in der ersten Begeisterung des Schnellverbietens vorstellen kann und vermutlich auch will. Denn bei all den Vorschlägen, die von Befürwortern eines strikten Verbots derartiger, „die Menschenwürde verletzender“ Spielen gemacht werden, ist man unmittelbar mit einem generellen Problem der Grenzziehung konfrontiert. Was verboten werden soll oder vielleicht muss, lässt sich schwerlich präzise, unmissverständlich und allgemeinverbindlich angeben. Denn wessen Menschenwürde wird hier eigentlich verletzt? Sicher nicht diejenige von aus Pixeln bestehenden virtuellen Kampfgegnern, und im Falle von mehreren Beteiligten wohl auch kaum diejenige des realen Spielers dahinter – oder sollte man ernsthaft behaupten, ein Spieler, der beim Schach (einem strategischen Kriegsspiel wohlgemerkt) eine Figur verliert (die dann ja wohl als „getötet“ angesehen werden muss), werde ebenfalls in seiner Menschenwürde verletzt?

Die Absurdität der Problematik treibt bei genauerem Hinsehen aber auch noch ganz andere Blüten. Denn die kaum hinreichend zufriedenstellend beantwortbare Frage der Erstreckung eines Verbots von PC-Spielen (bzw. dessen Umfangs, Anwendungs- und Geltungsbereich, oder wenn man will, dessen „Spielraum“) führt, sofern konsequent durchdacht, notwendigerweise zur Frage von Zensur und Indizierung überhaupt, z.B. von Literatur und Werken der bildenden Kunst, aber auch zu der Überlegung, ob nicht etwa Zeichentrickfilme oder Comics mit einem gewissen Gewaltpotential wie beispielsweise „Drawn together“ oder „Happy tree friends“ (und warum nicht eigentlich schon bei „Tom und Jerry“ anfangen?) unter ein Verbot fallen müssten. Genauso darf der Gedanke dann aber auch nicht unüberlegt bleiben, ob bzw. inwieweit beispielsweise bestimmte Sexualpraktiken oder das Ausleben bestimmter sexueller Vorlieben im SM-Umfeld von einem Verbot berührt wären (oder es bei konsequenter Formulierung und Anwendung eines solchen Verbots folgerichtig sein müssten). Also kurz und ebenso provokativ wie plakativ gefragt: Muss nicht neben dem Vertrieb von Ego-Shootern auch das Ausstrahlen der „Simpsons“ und das Praktizieren von SM verboten werden, um die Gewaltbereitschaft von Jugendlichen einzudämmen?

Philosophisch lässt sich dazu sinnvoller Weise ganz anderes sagen, und die Absurdität der Folgen eines willkürlichen Verbotes bestimmter Spielzeuge (denn nichts anderes ist ein Ego-Shooter ja nun einmal), mögen es bereits nahe legen: Die Tatsache nämlich, dass es nicht und in keinster Weise grundsätzlich als unerlaubt anzusehen ist, bestimmten persönlichen Neigungen nachzugehen, und dazu gehört im Rahmen von Spielen möglicherweise (auch) die Neigung zur „Gewalt“-Ausübung gegenüber Spielfiguren. Es steht jedem Einzelnen frei zu entscheiden, inwieweit er seinen Neigungen, Vorlieben oder „Trieben“ nachgibt, ihnen nachgehen kann und möchte, sofern er bei diesem seinem „Privatvergnügen“ seine Mitmenschen nicht in ihrer jeweiligen Entscheidungs- und Handlungsfreiheit einschränkt oder behindert. Jedem Einzelnen muss zugestanden sein und werden, seinen Neigungen, und zwar auch denjenigen, die man selbst nicht an sich selbst feststellen zu können vermeint oder tatsächlich nicht feststellt, die man womöglich „verachtet“, nachzugehen, insofern und so weit, wie der seinen Neigungen Nachgehende beim „Ausleben“ seiner Triebe und Neigungen keinem Lebewesen, vor allem keinem Teilnehmer der Sozialgemeinschaft, vermeidbaren Schaden zufügt. Aufgabe staatlicher Regulierung kann es dabei ausschließlich sein, für bestimmte Altersgruppen den Zugriff zu unterschiedlichen Erfüllungsträgern gesetzlich einzuschränken (also zum Beispiel neben bestimmten Filmen oder Spielen auch alkoholische Getränke, Zigaretten oder fahrbare Untersätze erst ab einem vordefinierten Alter legal zugänglich zu machen).

Ein weiterer Punkt, der (nicht nur) bei der Diskussion um ein Verbot von so manchen PC- oder Konsolenspielen erheblich zu wenig Aufmerksamkeit genießt, ist die Möglichkeit von Ursachenverortung überhaupt, speziell der (Un-)Möglichkeit der eindeutigen Angabe einer (bestimmten) Ursache für menschliches Verhalten, oder menschliche (Ab-)Neigungen. Die Frage, warum ein Mensch so ist oder so geworden ist oder zu demjenigen geworden ist, wie er ist, Gedanken also, die bei der (Möglichkeit von) Erziehung überhaupt, bei der Charakterbildung oder bei der Entwicklung von Persönlichkeit entscheidende Rollen spielen, sind bedacht zu werden nötig, bevor man sich anschickt, Vorgehens- oder Lösungsempfehlungen als Patentrezepte auszugeben.

Viel zu selten einmal wird geäußert, dass es bei der Ursachenverortung im Falle von Menschen, die sich entschließen, die Pfade oder das Gebiet des Rechtmäßigen zu verlassen, kriminell werden oder sind, oder die Amok laufen, schlichtweg gar nicht zulässig ist, deren Beschäftigung mit Spielen (oder Filmen oder Musik) dieser oder jener Art als grundsätzlich ausschlaggebend für ihre Entwicklung bzw. ihre Entscheidung auszumachen. Ursachen für menschliches Handeln vollständig zu bestimmen, kann dem Menschen als endlichem begrenzten Wesen qua naturam nicht gelingen. Niemand kann von sich selbst schlüssig angeben, was alles ihn zu etwas Bestimmtem gemacht hat, und zwar zu dem, was er heute, im jetzigen Moment ist. Es ist dem Menschen per se nicht möglich, vollständig zu beantworten, weshalb er gerade im Moment etwas Bestimmtes handelnd lebt (oder mag oder nicht mag) oder eben nicht, und zwar auf gerade diejenige bestimmte und spezielle Art, wie es gerade im Moment geschieht. Sei es nun die überwiegende, beinahe ausschließliche Beschäftigung mit Konsolenspielen oder mit (beliebigen) anderen Tätigkeiten oder Dingen oder Lebewesen, die eigentliche Frage ist doch: Worin liegt die dem Menschen zugängliche Wurzel desjenigen Verhaltens, das man wohl als Fehlentwicklung qualifizieren darf, nur unzulänglich darüber urteilen und differenzieren zu können, wo das „rechte“ Maß aufhört?

Grundsätzlich liegt das Problem verortet in einem profunden Unvermögen oder in gewohnheitsmäßigem, aus Bequemlichkeitserwägungen heraus angeeignetem oder aus vorsätzlichem, „willentlichen“ Verzicht, von seiner menscheneignen Urteilskraft Gebrauch zu machen - gefördert und verstärkt durch mangelnde oder fehlende Übung, sowie mangelnde Gelegenheit und fehlendes Angehaltenwerden dazu durch Eltern, Erzieher, Lehrer, denen offenbar zu wenig an der Befähigung Ihrer Kinder und Schüler liegt, einander respektierende Teilhaber einer humanistischen Sozialgemeinschaft zu werden (und zu bleiben).

Hier genau findet sich derjenige menschlicher Einflussnahme zugängliche Bereich, der eben nicht durch schwarzweiß-malende, vergleichsweise leicht auszusprechende Verbotsmaßnahmen zum Stillschweigen zu bringen ist, sondern der von jedem Einzelnen unter Einbeziehung seiner Mitmenschen permanent der Ausarbeitung und steter Beobachtung wie steter Übung bedürftig ist.

Es liegt hier sozusagen der „Schweinehund“ begraben, der sich durch Verbote bestenfalls nur an die Kette legen lässt, der auf Dauer eines Menschenlebens jedoch nur vom Menschen selbst und seinen Mitmenschen bezähmt werden kann, d.i. indem sich der dazu befähigte Mensch lebenslänglich vor die Entscheidung gestellt sieht, wem er in der willentlichen Ausrichtung seines Handelns Folge leistet: seinen Antrieben und Neigungen (was ein Leichtes ist) oder seiner mit Auflagen und Anstrengungen ausgestatteten Vernunft. Dies aber betrifft unumgänglich jeden Einzelnen jederzeit.

Bookmark and Share

Antwort schreiben