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17.3.2008 von Renate Miethner.
Der Fall eines Geschwisterpaares, das die gemeinsame Elternschaft gleich mehrerer Kinder beansprucht und ein gemeinsames Leben als Paar nicht aufgeben will, beschäftigte in den letzten Wochen neben den zuständigen Justizvertretern vor allem auch die Boulevardpresse. Erstaunlich ist dabei der geringfügige Anteil seriöser journalistischer Auseinandersetzung mit der Problematik, an deren Stelle in erster Linie eine gewisse Form von Jahrmarktzirkus tritt. Von der menschlichen Tragödie ganz abgesehen, die sich in einem solchen Fall offenbart, ist es aber vor allem die weitest gehende Unwidersprochenheit, mit der die Bewertung der betreffenden Konstellation belegt wird. Dabei ist es gar nicht so weit hergeholt, die Grundlagen des Inzestverbotes zwischen Geschwistern erst einmal kritisch zu hinterfragen, bevor man zur (moralischen?) Verurteilung übergeht.
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