Vorstöße der SPD in den letzten Wochen haben die alte Diskussion um die Abschaffung der Wehrpflicht in Deutschland einmal wieder auf den Tisch gebracht. Kaum war der Gedanke aber ausgesprochen, ruderte man auch schon wieder zurück und beeilte sich, stattdessen eine möglichst unentschlossene Alternative zur Diskussion zu stellen. Was auch immer man von den neuerlichen Ansätzen aber nun halten mag, unstrittig ist, dass die Frage nach der Notwendigkeit einer allgemeinen Wehrpflicht zunächst einmal einer grundsätzlichen Klärung bedarf, bevor man sich an einzelne Lösungsvorschläge machen kann. Daran scheint aber, wie so oft, niemandem wirklich gelegen. Die Ergebnisse nämlich – und das ist so manchem längst klar - könnten zu radikalen Entschlüssen führen.
Es ist wohl eher der Zeitvertreib wirklichkeitsfremder Utopisten, an die Möglichkeit einer Weltgemeinschaft zu glauben, in der einzelne Staaten ihre Landesarmeen einfach abschaffen könnten, ohne Angst haben zu müssen, dass sie sich damit ans offene Messer liefern. Die politische Lage spricht nirgendwo dafür, und die allgemeine Überzeugung, dass militärische Abschreckung den Frieden sichere, stellt im Grunde niemand ernsthaft in Frage.
Man kann hier zustimmen oder nicht, in jedem Fall aber ist einzusehen, dass es durchaus auch vernünftigen, und nicht lediglich ideologischen Erwägungen entspricht, eine Gemeinschaft von Bürgern gegen Angriffe von außen zu schützen. Vielmehr noch ist es sogar die Pflicht des Staates, dafür Sorge zu tragen, dass seine ihn konstituierenden Mitglieder nicht Bedrohungen ihrer Freiheit ausgesetzt sind, die sich anderweitig vermeiden lassen. Die Schutzlosigkeit eines Staatszusammenhanges gegenüber Ein- und Übergriffen von außen beinhaltet die grundsätzliche Gefahr der Auflösung staatlicher Verhältnisse (etwa durch Eroberungsfeldzüge), und widerspricht damit dem Willen der Bürger, sowie dem Prinzip staatlicher Gemeinschaft per se. Ohne Schutzmaßnahmen geht es also nicht.
Die Frage ist jedoch, mit welchen Mitteln hier vorgegangen wird, und auf welche Art und Weise die Bürger integriert werden können, dürfen oder gar müssen. Militärische Lösungen jedenfalls sind nicht unbedingt der Weisheit letzter Schluss, denn im Kern beinhaltet Waffengewalt die Möglichkeit und im Notfall Unabdingbarkeit ihres Einsatzes – wenn auch nur zu Verteidigungszwecken.
Das kann aber sinnvoller Weise eigentlich niemand wollen. Denn man mag es drehen und wenden wie man will, aber militärische Intervention ist in jedem Fall immer verbunden mit staatlich legitimierter Tötung. Da kann man noch so laut die Begriffe der Notwehr oder Selbstverteidigung (Landesverteidigung) bemühen, im Grundsatz ändert das nichts am Tötungsgebot mit staatlicher Absegnung.
Doch es gibt noch eine zweite Seite. Wer sich in der militärischen Verteidigung aktiv an der Front engagiert, nimmt nicht nur die potentielle Tötung anderer in Kauf, sondern auch seine eigene. Letzteres mag zwar auf den ersten Blick weniger problematisch aussehen, da hier niemand anderem Schaden zugefügt wird, die Wahrheit ist jedoch dann eine andere, wenn eine allgemeine Wehrpflicht die Grundlagen schafft. Zugleich leuchtet damit aber auch das entscheidende Problem auf.
Ein staatliches Gebilde, das seine Bürger gesetzlich dazu zwingt, sich unter bestimmten Umständen töten zu lassen, ist mehr als fraglich. Nicht weniger fraglich ist aber auch die damit einhergehende staatliche Tötungslegitimierung (und notfalls –verpflichtung) im gleichen Zusammenhang. Da kann auch der Verteidigungszweck nicht als Rechtfertigung herhalten, denn ein System, das unter der Formel einer Zweckmittelrelation Grundrechte aufhebt oder zur Aufhebung von Grundrechten verpflichtet, handelt per se willkürlich. Setzt ein Staat aber nun eine bedingungslose allgemeine Wehrpflicht an, so tut er genau dies.
Das mag hart klingen, lässt sich aber unter widerspruchsfreien Bedingungen kaum leugnen. Zur allgemeinen Beruhigung geht Deutschland da ja einen gemäßigten Sonderweg, indem seinen wehrpflichtigen (sinnloser Weise ausschließlich männlichen) Bürgern die Möglichkeit gegeben wird, einen Wehrersatzdienst zu leisten, der sich aus der betrachteten Problematik auszuklinken erlaubt. Allerdings muss man vorsichtig sein, hier nicht zu schnell erleichtert aufzuatmen, denn die Krux bleibt bestehen. Ein Wehrersatzdienst setzt immer noch die allgemeine Wehrpflicht voraus, und diese ist eben mit den betrachteten Schwierigkeiten behaftet.
Kann aber die Alternative einer reinen Berufsarmee das Problem wirklich lösen? Auf den ersten Blick wäre da zumindest das Verbot staatlicher Verpflichtung seiner Bürger, sich im Notfall töten zu lassen, aufgehoben. Jeder Bürger nämlich hat selbstverständlich das Recht, sich in Situationen zu begeben, die ihn das Leben kosten könnten. Ob er das nun beim Bungee-Jumping, Autorennen oder im Fall der Landesverteidigung tut, bleibt ihm überlassen. Hier also wäre der Staat fein raus.
Wie aber sieht es im Zusammenhand staatliche legitimierter Tötung aus? Folgendes ließe sich sagen: wird der einzelne Soldat als Volksvertreter begriffen (so wie ein Abgeordneter, Richter, Finanzbeamter), und tötet er ausschließlich auf eigenem Boden (Staatsgrund) aus reinen Verteidigungsgründen, so handelt er aus Notwehr (im Namen des Volkes). Von staatlich legitimierter Tötung wäre er damit genauso weit entfernt wie ein einzelner Bürger, der sich in einer lebensbedrohlichen Situation befindet, die von einem anderen Menschen ausgeht. Die Grenzen allerdings sind dort eng gesteckt, und dies gilt es, im Hinterkopf zu behalten. Zur Notwehr staatlich gezwungen werden jedoch darf weder der einzelne Bürger noch der Soldat als Volksvertreter (oder wer auch immer).
Aus staatsphilosophischer Sicht hat eine allgemeine Wehrpflicht also keine Legitimation. Die Einrichtung einer reinen Berufsarmee allerdings darf auch nur als zähneknirschend einzurichtende Zwischenlösung erachtet werden, denn grundsätzlich hat die militärische Intervention im Verbund aller Staaten nichts verloren. Doch bis dort einmal vertragliche Bündnisverhältnisse herrschen, die eine Auflösung militärischer Einrichtungen per se erlauben, führt an selbigen bedauerlicher Weise kein Weg vorbei.
Quelle: ‘Philosophiemonatsbrief’ (Ausgabe 07-08/2007)
www.philosophiemonatsbrief.de
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