MEHR DEMOKRATIE DURCH VOLKSENTSCHEIDE

Dass auch demokratisch gewählte Volksvertreter ungern Teilbereiche Ihrer Macht ans Volk abgeben wollen, zeigt die neuerlich angestoßene Debatte um eine mögliche Direktwahl des Bundespräsidenten. Vom derzeitigen Amtsinhaber selber, und nahezu nur in einer Randbemerkung ins Gespräch gebracht, überschlugen sich die Gegenstimmen nichts desto trotz schon rasch gegenseitig. Ob in diesem Gedanken aber in Wahrheit nicht viel mehr Demokratie steckt als im bisherigen Procedere, kann nur die Analyse von Amt und Funktion zeigen.

Bundespräsident Horst Köhler zeichnet sich seit einer Weile vor allem verstärkt dadurch aus, dass er alles andere als schnelles Abnicken und formales Genehmigen betreibt. Das macht ihn in seiner Funktion als Bundespräsident und eigentlichem Staatsoberhaupt auch inhaltlich zu demjenigen, was er seines Amtes nach nun einmal ist: nämlich der höchste Volksvertreter. Dass die politische Macht dieser Position im Staat eingeschränkt ist, bedarf keiner gesonderten Erwähnung. Umso bedeutsamer aber sein Anerkenntnis durch diejenigen, die er vor allem in völkerrechtlicher Hinsicht über die Grenzen des Landes hinweg vertritt – und das sind nun einmal die Bürger als staatliche Gemeinschaft. Ihre Identifikation mit dem jeweiligen Amtsinhaber ist entscheidend, denn durch ihn werden sie weltweit repräsentiert.

Es liegt also nahe vorzuschlagen, diese Identifikation per Direktwahl auch nachvollziehbar zu legitimieren. Bisher sieht das anders aus. Wahlberechtigt ist die Bundesversammlung, ein eigens und ausschließlich zu diesem Zweck konstituiertes Wahlorgan bestehend aus den Mitgliedern des Bundestages, sowie einer zahlenmäßig gleichen Menge von Mitgliedern, die von den Volksvertretern der Länder gewählt werden. Wie groß die Anzahl derer ist, die da jedes einzelne Bundesland beiträgt, bestimmt sich in Relation zur jeweiligen Bevölkerungszahl. Zugleich richtet sich der Vertretungsquotient der einzelnen Parteien nach deren Stärkeverhältnissen in den Länderparlamenten. So weit die Zusammensetzung.

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Was hier kompliziert klingt, ist es in Wahrheit auch. Dass man auf diese Weise historisch bekannte Katastrophen frühzeitig aushebeln wollte, ist unstrittig. Dass aber zugleich auch die Identifikationsbekundung vom Volk zum höchsten Repräsentanten in mindestens dreifacher Potenz indirekt wird, ist vermutlich ebenso offenkundig.

Nun sind dem Präsidenten ja ohnehin sämtliche, geschichtsbezogen bedenkliche Kompetenzen bereits qua Amtsdefinition so weit entzogen, dass die Filterfunktion des Wahlverfahrens durch die Bundesversammlung im Grunde einen doppelten Boden unter einem doppelten Boden ausmacht, oder in einfachen Worten schlicht überflüssig ist. Das zeigt auch die Gegenargumentation recht deutlich. Eine echte Notwendigkeit für das gegenwärtige Wahlverfahren kann interessanter- und bezeichnenderweise offensichtlich niemand liefern. Statt dessen werden Bedenken vorgetragen, was die mögliche Ausgestaltung einer Direktwahl betreffen könnte, greifende Argumente fehlen aber.

Was sich dahinter vermutlich am ehesten verbirgt, ist ein gewisses Unbehagen jeglichem Volksentscheid gegenüber. Das Volk soll sich im Grundsatz aus der politischen Entscheidung heraushalten. So muss man es wohl vermuten. Überhaupt sind Volksentscheide für die hiesige Politik ein rotes Tuch, das es nach allen Kräften zu vermeiden gilt. Dabei ist es gerade die einzubindende Option des Korrektivs, die eine wahrhaft demokratische Verfassung ausmacht. Dass ein solches aber in letzter Instanz nur durch die den Staat konstituierende Gemeinschaft geleistet werden kann, durch das Volk selber also, liegt in der Natur der Sache. Alle Letztentscheidung liegt unhinterfragbar immer bei diesem, denn andernfalls würde es einen profunden Freiheitsverzicht leisten und sich der Möglichkeit unwiderruflicher Fremdbestimmung ans Messer liefern.

Nun ist diese Gefahr im aktuell diskutierten Fall selbstverständlich weder anzunehmen noch auch nur im Entferntesten realistisch. Wohl aber ist die strikte Weigerung seitens der Volksvertreter, über die Person des Bundespräsidenten in Zukunft per Direktwahl entscheiden zu lassen, ein nicht wirklich beruhigendes Zeichen. Vielmehr wird hier ausgesprochen deutlich allen Bemühungen um mehr Einbindung des Bürgers in politische Entscheidungsprozesse eine klare Absage erteilt. Ob das allerdings im Sinne der Demokratie sein kann, ist durchaus fraglich.

Quelle: ‘Philosophiemonatsbrief’ (Ausgabe 05-06/2007)
www.philosophiemonatsbrief.de

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