ETHIK STATT KONFESSION? EINE PFLICHTFACHDEBATTE

Nachdem im Anschluss an die Einführung des Pflichtfachs Ethik an den Berliner Schulen ein heftiger öffentlicher Streit entbrannt war, haben nun die Verfassungsrichter allen Zweifeln ein Ende bereitet: die Verpflichtung zum Ethik-Unterricht anstelle des konfessionellen Religionsunterrichts ist verfassungskonform. Man fragt sich im Nachhinein nicht zu Unrecht, wie es überhaupt zu der entstandenen Kontroverse kommen konnte.

Eine abgewiesene Verfassungsbeschwerde einer 13-jährigen Schülerin und ihrer Eltern, Proteste der katholischen und evangelischen Kirche, sowie deutliche Worten des Landesbischofs – damit hatte man vermutlich im Zuge der Umgestaltung des Lehrplanes wohl nicht gerechnet. Zu Beginn des Schuljahres 2006/07 ersetzte das Fach Ethik den konfessionellen Religionsunterricht an Berliner Schulen ab der Klasse 7, wohlgemerkt jedoch nicht grundsätzlich, sondern lediglich als Pflichtfach. Wer also weiterhin auch den jeweiligen Religionsunterricht besuchen will, kann dies zusätzlich tun. Den Kritikern genügte dieses Angebot jedoch nicht.

Von Verdrängung des Religionsunterrichts war da die Rede, von Einschränkung der Religionsfreiheit gar. Das Verfassungsgericht jedoch verweist nun darauf, dass eine Ausbildung aller Schüler auf Grundlage gemeinsamer Werte den Vorrang habe gegenüber konfessioneller, und damit trennender schulischer Ausbildung (wörtlich: „Separation“). Das wird den Gegnern der betreffenden Pflichtfacheinführung vermutlich nicht gefallen, doch die Rechtslage ist eindeutig.
Vermittlung gemeinsamer Werte
Wo lag eigentlich das Problem? Eine Erziehung aller Schüler zu einem gemeinsamen Wertebewusstsein wird auf bundesdeutschem Boden sicherlich niemand ernsthaft relativieren wollen. Nichts kann in einer Demokratie relevanter sein für die schulische Ausbildung von Kindern und Jugendlichen als die Vermittlung derjenigen Werte und Grundlagen, die der staatlichen Verfassung (im Falle Deutschlands: dem Grundgesetz) allererst seine Berechtigung geben. Gegen einen Ethik-Unterricht als Pflichtfach ist also, sofern man sich der Verfassung verpflichtet fühlt, generell von keiner Seite etwas einzuwenden.

Das Problem der Gegner liegt wohl vor allem in der Ersetzung des konfessionellen Religionsunterrichtes  durch das Pflichtfach Ethik. Mit einem Zusatzfach Ethik hätte man sich – wenn auch vermutlich zähneknirschend – noch abfinden können, die Degradierung zum bloßen Wahlfach jedoch wollte man nicht hinnehmen. Dabei ist hier nichts anderes geleistet worden, als einen Schritt in diejenige Richtung zu wagen, die ein demokratisches Schulsystem in einem verfassungsmäßigen Zusammenhang, der Kirche und Staat (zumindest dem Wort nach) grundsätzlich trennt, konsequenter Weise zu gehen hat. Es kann einem gefallen oder nicht: konfessioneller Religionsunterricht hat in staatlichen Schulen nichts verloren.
Konfessionsvielfalt ist Grundrecht
Ein säkulares Staatsgebilde hat zwar die Verpflichtung, die freie und freiheitliche Ausübung aller (nicht mit der Verfassung kollidierenden) Konfessionen, Religionen und Weltanschauungen zu ermöglichen, es gehört jedoch nicht zu seinen Aufgaben, selber die Ausbildung in welchen Konfessionen auch immer durchzuführen. Und mehr noch: eine solche Ausbildung, staatlicherseits durchgeführt, verbietet sich streng genommen sogar, sofern man doch (verfassungsgemäß) alle Religionen gleich zu behandeln hat. Denn anders ist die Diskriminierung einzelner Glaubensbekenntnisse (und damit derer, die ihnen zugehören) unvermeidlich.

Unter diesen Voraussetzungen ist das Berliner Modell noch moderat und entgegenkommen. Idealer Weise nämlich würde (und zwar unter obigen Voraussetzungen) eine Einbindung konfessionellen Religionsunterrichts in den Lehrplan grundsätzlich vermieden. An seine Stelle könnte mit einigem Recht eine Art vergleichender Religionsunterricht treten, der sich in das Pflichtfach Ethik integrieren lässt. Denn selbstverständlich gehört das Kennenlernen der großen Weltreligionen als Kultur- und Kommunikationsgüter zu einem sinnvollen Lehrkanon dazu und darf nicht fehlen.

Die Weiterbeschäftigung mit einzelnen Glaubensrichtungen kann dann immer noch in Arbeitskreise verlegt werden, die seitens der Schule (mit guten Grund) durchaus anbietbar wären – auf freiwilliger und unbenoteter Basis selbstverständlich. Mehr ist in jedem Fall zuviel.

Was die Kritiker des Berliner Modells akzeptieren müssen, ist die Tatsache, dass religiöse Ausbildung in einem demokratischen System ausschließlich Aufgabe der jeweiligen Träger ist (der Kirchen), nicht jedoch dem Staat überantwortet werden darf. Nur so ist religiöse und weltanschauliche Vielfalt verfassungskonform zu gewährleisten. Nebenbei bemerkt, würde man sich wünschen, die jetzige Aussage des Verfassungsgerichts würde dazu beitragen, dass sich so manches politische Auge auch einmal kritisch auf die Rolle des Staates beim Einzug von Kirchensteuern lenken lassen würde. Daran jedoch, so steht zu befürchten, wird weiterhin eher nicht gerüttelt werden.
 

Quelle: ‘Philosophiemonatsbrief’ (Ausgabe 04/2007)
www.philosophiemonatsbrief.de

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